Laut der offiziellen Seite zum Eiffelturm darf man zwar Fotos des Eiffelturms veröffentlichen, aber nur solange diese auch bei Tageslicht aufgenommen wurden. Nach Einbruch der Dämmerung wird die Beleuchtung, welche nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt ist, eingeschaltet – die Veröffentlichung ist dadurch nur mehr mit dem Entrichten von Gebühren an die Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) möglich.
Tuesday, 31.07.2007
Urheberrecht
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